Es handelt sich um einen komplexen Text mit über 250 Artikeln, den Premierminister Conte auf der Pressekonferenz zur Präsentation des Relaunch-Dekrets angekündigt hat. 55 Milliarden, „gleich zwei Manövern, zwei Haushaltsgesetzen“, eine „unglaubliche“ Arbeit, die Conte eng mit den Ministern und dem gesamten technischen Personal geleistet hat. Viele Maßnahmen auf der Tagesordnung, aber mit vielen Lücken an mehreren Fronten. Unter den bestimmten Maßnahmen, die zuerst angekündigt, dann in Zweifel gezogen und schließlich erneut bestätigt wurden, funktioniert der Superbonus für Steuerabzüge im Zusammenhang mit Energie- und Erdbebeneffizienz. Der sogenannte Ecobonus steigt auf 110% und sieht Abzüge für bestimmte Renovierungen vor Energieeffizienz oder seismische Effizienz und Umweltschutz für Bau- und Immobilienrenovierungssysteme an Häusern und Gebäuden. Tatsächlich handelt es sich bei den vom Unterstaatssekretär der Ratspräsidentschaft Riccardo Fraccaro gewünschten Projekten um energiesparende oder seismische Sanierungsprojekte, die für Familien kostenlos sind, dank einer Steuergutschrift von 110% für die Unternehmen, die die Arbeit erledigen werden.
Wer hat Anspruch auf den Öko-BonusAlle gebietsansässigen und gebietsfremden Steuerzahler können den Abzug in Anspruch nehmen, auch wenn sie ein Geschäftseinkommen haben und das Eigentum besitzen, das aus irgendeinem Grund einer Intervention unterliegt. Bestimmtes:
natürliche Personen, einschließlich Kunst- und Berufsbetreiber
Steuerzahler mit Geschäftseinkommen (natürliche Personen, Personengesellschaften, Aktiengesellschaften)
Assoziationen zwischen Fachleuten
öffentliche und private Einrichtungen, die keine gewerblichen Tätigkeiten ausüben
Inhaber von Geschäftseinkommen können von dem Abzug nur in Bezug auf die Instrumentengebäude profitieren, die sie für die Ausübung ihrer Geschäftstätigkeit verwenden
Unter natürlichen Personen können Inhaber eines echten Rechts auf das Eigentum, Eigentumswohnungen, für Eingriffe in gemeinsame Eigentumswohnungsteile, Mieter und diejenigen, die das Eigentum ausgeliehen haben, ebenfalls von der Konzession profitieren.
Sie dürfen auch von dem Abzug profitieren, sofern sie die Kosten für die Durchführung der Interventionen tragen und diese nicht für Immobilien durchgeführt werden, die für die Geschäftstätigkeit maßgeblich sind:
das Familienmitglied, das mit dem Eigentümer oder Inhaber des der Intervention unterliegenden Eigentums zusammenlebt (Ehepartner, Verwandte dritten Grades und Verwandte zweiten Grades) und das Mitglied der Zivilunion
der Lebenspartner mehr uxorio, der das Eigentum, das den Interventionen unterliegt, nicht besitzt oder einen Darlehensvertrag hält.
Die Abzüge können auch von autonomen Instituten für den öffentlichen Wohnungsbau, wie auch immer genannt, von Einrichtungen mit denselben sozialen Zwecken wie die oben genannten Institute sowie von Wohnungsgenossenschaften mit ungeteiltem Eigentum verwendet werden.
So fordern Sie den Öko-Bonus an
Um die Konzession zu beantragen, müssen folgende Unterlagen vorliegen:
Zertifizierung durch einen qualifizierten Techniker oder Erklärung des Projektmanagers, mit der nachgewiesen werden kann, dass der durchgeführte Eingriff den erforderlichen technischen Anforderungen entspricht
Energieausweis (APE) zur Erfassung von Daten zur Energieeffizienz des Gebäudes. Diese Zertifizierung wird nach Durchführung der Interventionen erstellt. Die APE ist für die folgenden Eingriffe nicht erforderlich:
– Austausch von Fenstern einschließlich Befestigungen in einzelnen Gebäudeeinheiten und Installation von Sonnenkollektoren zur Erzeugung von Warmwasser
– Ersatz von Winterklimaanlagen durch Anlagen mit Brennwertkesseln und gleichzeitige Entwicklung des Verteilungssystems
– Kauf und Installation von Solarschirmen
– Installation von Klimaanlagen mit Wärmeerzeugern, die mit brennbarer Biomasse betrieben werden, wenn für den Austausch von Winterklimaanlagen Abzüge erforderlich sind
– Kauf und Installation von Multimedia-Geräten
Informationsblatt zu den durchgeführten Interventionen.
Nach welchen Jobs können Sie fragen?
Die zugelassenen Werke sind alle bereits im vorherigen Umweltbonus vorgesehenen Werke, zu denen zwei wichtige Neuerungen hinzukommen. Hier ist die vollständige Liste:
Austausch von Fenstern einschließlich Fensterrahmen;
Installation von Biomasse- und Brennwertkesseln, sofern diese der Energieklasse A entsprechen;
Isolationsmaßnahmen;
vollständige Requalifizierung (mit dem Ziel, die Gas- und Stromkosten um 50/60% zu senken);
Installation von Wärmepumpen, Kesseln, Wärmepumpen-Warmwasserbereitern, Sonnenschutzgittern, Gebäudeautomationssystemen, Photovoltaikmodulen und Solarkollektoren zur Warmwasserbereitung;
Fassadenrekonstruktion;
Eigentumswohnung arbeitet für Energieeffizienz;
Photovoltaikanlagen;
die Strukturen in einen sicheren Zustand zu versetzen, mit verbesserten Beiträgen für diejenigen, die in Gebieten mit dem höchsten Erdbebenrisiko leben;
Kauf von Akkus und Ladestationen für Elektroautos.
Achten Sie auf Daten und Energieklassen
Die Arbeiten werden zwischen durchgeführt